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AGB

§ 1 Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im Folgenden „Kunden“ genannt). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.

1.3. Der Mindestbestellwert für Neukunden beträgt 500 € netto.

§ 2 Lieferung 

2.1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Kunden. Wir haften für das Verschulden eigener Transportpersonen nur dann, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl der Versendungsart frei.

2.2. Sofern wir aufgrund gesonderter Vereinbarung die Gefahr bis zum Bestimmungsort der Ware tragen, geht die Gefahr auf den Kunden mit Übergabe an der 1. Abladestelle im Bestimmungsort über.

2.3. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung: Können wir die geschuldete Leistung nicht erbringen, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft getätigt haben, werden wir von der Leistungspflicht frei. Dies gilt nur dann, wenn wir diesen Umstand nicht schuldhaft herbeigeführt haben und kein nur vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten unseres Vorlieferanten besteht. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren und diesem eventuelle Anzahlungen zurückerstatten.

2.4. Die Leistungsfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von uns zu vertreten sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn die während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

2.5. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch für den Kunden daraus nicht ergeben. In diesem Fall tragen wir die zusätzlichen Portokosten.

§ 3 Preise/Versandkosten/Zahlungsbedingungen

3.1. Sämtliche Preise gelten zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer sowie zzgl. Versand und Verpackung.

3.2. Ab einem Bestellwert von 500€ netto erfolgt die Lieferung versandkostenfrei.

3.3. Der Kaufpreis sowie die Nebenentgelte sind mit Abschluss des Vertrags zur Zahlung fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Abzug zahlbar. Preisnachlässe bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.4. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Firmenlastschrift (nur von einem Girokonto im SEPA-Raum aus möglich) oder, wenn dies nicht möglich ist, durch Überweisung. Wir behalten uns vor, die Zahlung per Vorauskasse oder per Nachnahme zu verlangen. Dies gilt insbesondere für Neukunden oder für Kunden, die in Verzug mit ihren Zahlungspflichten aus anderen Lieferverträgen sind.

3.5. Die grundsätzliche 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung wird auf einen Tag vor Belastung verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.

3.6. Sind wir zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung berechtigt, so beläuft sich dieser auf 20 % des Kaufpreises (netto) vorbehaltlich eines von uns nachzuweisenden höheren Schadens. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Nichterfüllungsschaden entstanden ist.

3.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gleiches gilt hinsichtlich der Zurückbehaltungsrechte des Kunden.

3.8. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen.

3.9. Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensanlage sowie drohender Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung einer geeigneten Sicherheit zu verlangen.

§ 4 Preisänderungen

Preisänderungen im Rahmen eines Kaufvertrages sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Erhöhen sich innerhalb dieses Zeitraums die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.  Diese Kostensteigerungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

5.1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zzgl. aller Nebenentgelte vor. Soweit eine ständige Geschäftsverbindung mit dem Kunden besteht, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf schon bestehende anderweitige Forderungen unsererseits. Gleiches gilt hinsichtlich aller künftig entstehenden Forderungen unsererseits aus der bestehenden oder durch diesen Vertrag eingeleiteten Geschäftsverbindung.

5.2. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde tritt die ihm aus dieser Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer bereit jetzt an uns ab undwir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit Auskunft über solche Forderungen zu geben sowie uns notwendige Unterlagen, insbesondere Rechnungskopien, zu übergeben, soweit er seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, insbesondere, wenn sich unser Kunde im Verzug mit seinen Zahlungspflichten befindet. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit diese den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.

§ 6 Mängelansprüche des Kunden

6.1. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten, die Verjährung beginnt gem. § 438 Abs. 2 BGB mit der Ablieferung der Sache. Davon unberührt bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.

6.2. Ziffer 6.1 gilt nicht

·         für Mängelansprüche, die sich auf Arbeiten an einem Bauwerk und / oder einem Werk beziehen, dessen Erfolg in der Herstellung oder Veränderungen einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht

·         für Mängel an einem Bauwerk und / oder bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat

·         wenn wir den Mangel arglistig verschweigen

·         wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache / unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie übernommen haben und der Mangel dieser Garantie unterfällt

·         für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens gerichtet sind. Für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir im gesetzlichen Umfang

·         für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen beruhen

6.3. Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge und/oder eine höherwertige Ware liefern. Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge.

6.4. Die Kosten der Nacherfüllung, die durch die Verbringung der Waren an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstanden sind, trägt der Kunde. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über. 6.5. Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor das vereinbarte Entgelt abzüglich eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das 3-fache der Mängelbeseitigungskosten betragen.

6.6. Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

6.7 Das Recht des Kunden, bei einem Mangel neben der Nacherfüllung, der Minderung oder dem Rücktritt Schadensersatz (statt oder neben der Erfüllung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleibt von den obigen Regelungen unberührt.

§ 7 Gewährleistung

7.1. Es gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht. Diese gilt auch für selbständig beruflich am Markt auftretende Nichtkaufleute.

7.2. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Waren/Leistungen in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

7.3. Wird die Versendung der Ware per Frachtführer, Spedition, Bahn, Schiff oder per Flugzeug durchgeführt, so hat der Kunde beim Empfang den Verlust oder die äußerlich erkennbare Beschädigung der Transportgutes beim Frachtführer, Spediteur bzw. Auslieferer anzuzeigen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schadensersatzansprüche diesen gegenüber zu sichern.

§ 8 Haftung

8.1. Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im gesetzlichen Umfang.

8.2. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

8.3. Ziffer 8.2 gilt nicht

·         bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits;

·         bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits, sofern wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzen; In diesem Fall haften wir für den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden

·         wenn wir den Mangel arglistig verschweigen;

·         wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache / unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie übernommen haben und der Mangel dieser Garantie unterfällt

·         bei arglistig verschwiegenen Mängeln

·         bei der Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung auf das 5-fache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden muss

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrages ist unser Geschäftssitz.

9.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

10. Sonstiges

10.1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

10.2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Stand: 01. Juli 2019

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